"Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt", Wolfgang Schäuble (CDU, gestern).
Richtig Herr Schäuble das mag sein - nur eben nicht so wie Sie das träumen - Setzen Sechs! Ach wie schön und selten ist das denn! Gestern wurden dem Eingriff in die Privatsphäre mal eine Absage erteilt und nicht nur die Grundrechte gestärkt sondern mal eben ein neues Erfunden. Das Grundrecht auf digitale Intimsphäre. Nun gut Erfunden wohl eher nicht, aber lest doch mal eben selbst...
"Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetz, das die sog. Online-Durchsuchung von Computern und anderen informationstechnischen Systeme erlauben sollte, eine deutliche Absage erteilt. Zugleich definierten die Richter ein neues Grundrecht, das den Bürger in seinem digitalen Leben weitgehend vor dem Zugriff des Staats schützt." vgl. CCC.de
"Mit ihrer Entscheidung stellten die Karlsruher Richter klar, dass die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit und der Integrität der informationstechnischen Systeme hat, auf die sie zunehmend angewiesen ist. Die Gedanken seien auch dann frei, wenn sie auf einem Computer gespeichert sind. Dieses Recht auf eine digitale Intimsphäre fordert der Chaos Computer Club (CCC) seit über 25 Jahren. Der Schutz des digitalen Ichs betreffe nicht nur Computer, sondern auch Telefone und sonstige vernetzte Geräte." Es bleibt zu hoffen, dass die Internetausdrucker in der Politik kein weiteres Vierteljahrhundert brauchen, bis sie dieses neue Grundrecht verinnerlichen", kommentierte der Sprecher des CCC, Dirk Engling."
Endlich mal was positives im Thema Grundrechte und es kommt noch besser, alle sind mit der Entscheidung der Karlsruher Richter glücklich. Die FDP, die Grünen, die Linken wie auch die SPD und CDU. Sogar wie oben zu lesen unser Herr Dr. Wolfgang "Im Endstation" Schaeuble.
Also ich wähle bei der nächsten Bundestagswahl einfach die Karlsruher Richter in den Bundestag. Was macht das für ein Unterschied - am Ende landet ja eh jedes zweite Gesetz zur Korrektur auf deren Schreibtisch.




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